Allgemeine Geschäftsbedingungen von intotheforest
Bitte lesen Sie die Geschäftsbedingungen aufmerksam durch um allfällige Missverständnisse zu vermeiden.
1 Vertrag/Zahlung
Der Vertrag kommt mit Vereinbarung eines Spazierganges oder mit Abschluss eines Hundespazierservice- Abonnements bei intotheforest zustande.
Bei Abschluss eines solchen anerkennt der Kunde die AGBs gelesen und verstanden zu haben und diese mit einer Unterschrift zu akzeptieren.
Die Einzelbuchungen oder das Abonnement sind bei Abholung des Hundes bar zu bezahlen oder nach Absprache innert 10 Tagen zur Zahlung fällig.
Die Preise pro Spaziergang bzw. des Abonnements sind der Webpage von intotheforest zu entnehmen.
Bei einem Ausfall infolge Krankheit, Unfall, Urlaub etc. kann intotheforest für daraus entstehende Kosten nicht haftbar gemacht werden.
Eine Abmeldung des Hundes hat mindestens 48 Stunden im Voraus zu erfolgen, ansonsten wird der normale Preis verrechnet bzw. vom Abonnement abgezogen.
Zusätzlich zu den Ferien/Absenzen von intotheforest dürfen fünf weitere Wochen, resp fünf Mal der/die gebuchte/n Tag/e unter Einhalten der 48 Stunden kostenlos storniert werden. Die Kosten bei weiteren Abwesenheiten des Hundes wird von intotheforest zum
normalen Preis verrechnet.
Es erfolgt keine Rückzahlung des Abonnement-Betrages ausgenommen bei Todesfall des Hundes.
2 Auftrag
Der Spazierservice bei intotheforest beinhaltet das Holen und Bringen des Hundes am vereinbarten Ort (Arbeitsplatz oder zu Hause) zur vereinbarten Zeit. intotheforest ist verpflichtet die übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen.
3 Haftung/Versicherung
Eine Haftpflichtversicherung des Hundes ist Sache des Tierhalters.
Kosten für Schäden die der Hund verursacht gehen zu vollen Lasten des Tierhalters.
Bei Unfall oder Krankheit des Tieres haftet intotheforest nur bei grober Fahrlässigkeit oder nachweislicher Missachtung der Aufsichtspflicht.
Für unverschuldetes Davonmachen des Hundes, sowie die dadurch entstandenen Schäden und gesundheitlichen Folgen trägt intotheforest keine Haftung. Gleiches gilt dies für Verletzungen beim Spielen, Austoben oder auf den Spaziergängen.
intotheforest verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung.
Der Tierhalter verpflichtet sich intotheforest vollumfänglich über den Gesundheitszustand des Hundes zu informieren. Hunde sind gechipt und entwurmt abzugeben.
Der Tierhalter versichert, dass der Hund keine ansteckenden Krankheiten hat, sowie alle notwendigen Schutzimpfungen erfolgt sind.
Auf den Spaziergängen arbeitet intotheforest mit „Leckerlis“. Futterunverträglichkeiten des Hundes sind intotheforest mitzuteilen.
4 Pflichten
intotheforest verpflichtet sich während den Spaziergängen den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes Folge zu leisten.
Besteht die Notwendigkeit eines Tierarztbesuches verpflichtet sich der Tierhalter für alle entstehenden Kosten der Behandlung aufzukommen.
Bei Möglichkeit wird der Tierarzt des Tierhalters konsultiert. intotheforest benachrichtigt den Tierhalter über allfällige Auffälligkeiten des Hundes insbesondere Verletzungen und gesundheitliche Beeinträchtigungen.
intotheforest verpflichtet sich einen allfälligen Haustürschlüssel des Tierhalters ohne Rücksprache nicht an Dritte weiterzugeben, ebenso keine weiteren Personen in dessen Räume mitzunehmen.
5 Datenschutz
Alle Angaben zum Tierhalter werden ohne dessen ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.
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6 Allgemeine Bestimmungen
Für allfällige Streitigkeiten gilt das schweizerische Recht. Gerichtsstand ist Standort von intotheforest.
Stand: Dezember 2024