top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen von intotheforest

Bitte lesen Sie die Geschäftsbedingungen aufmerksam durch um allfällige Missverständnisse zu vermeiden.

1 Vertrag/Zahlung

Der Vertrag kommt mit Vereinbarung eines Spazierganges oder mit Abschluss eines

Hundespazierservice-Abonnements bei intotheforest zustande. Bei Abschluss eines solchen

anerkennt der Kunde, die AGBs gelesen und verstanden zu haben und diese mit einer

Unterschrift zu akzeptieren. Die Einzelbuchungen oder das Abonnement sind bei Abholung des Hundes bar zu bezahlen oder nach Absprache innert 10 Tagen zur Zahlung fällig. Die Preise pro Spaziergang bzw. des Abonnements sind der Webpage von intotheforest zu entnehmen.

Bei einem Ausfall infolge Krankheit, Unfall, Urlaub etc. kann intotheforest für daraus

entstehende Kosten nicht haftbar gemacht werden. Eine Abmeldung des Hundes hat

mindestens 48 Stunden im Voraus zu erfolgen, ansonsten wird der normale Preis verrechnet

bzw. vom Abonnement abgezogen. Zusätzlich zu den Ferien/Absenzen von intotheforest

dürfen fünf weitere Wochen, resp. fünf Mal der/die gebuchte/n Tag/e unter Einhalten der 48

Stunden kostenlos storniert werden. Die Kosten bei weiteren Abwesenheiten des Hundes

werden von intotheforest zum normalen Preis verrechnet. Es erfolgt keine Rückzahlung des

Abonnement-Betrages, ausgenommen bei Todesfall des Hundes.

Kündigung des Auftrags:

Eine Kündigung des bestehenden Auftragsverhältnisses muss mindestens einen Monat im

Voraus schriftlich erfolgen. Erfolgt die Kündigung nicht fristgerecht, werden die Kosten für vier Wochen (ein Monat) nach dem letzten gebuchten Spaziergang in Rechnung gestellt.

Wird der Hund aus dem Spazierservice abgemeldet oder nimmt er nicht mehr teil, ist der

gebuchte Platz für die Dauer von einem Monat nach der Abmeldung weiterhin zu bezahlen, unabhängig davon, ob der Hund die gebuchten Spaziergänge in diesem Zeitraum tatsächlich wahrnimmt. Bei einer Reduktion der Anzahl gebuchter Spaziergänge pro Woche (z. B. von mehreren auf weniger Tage) gilt dieselbe Regelung: Der bisherige gebuchte Platz ist für vier Wochen nach der Änderung weiterhin zu bezahlen.

 

2 Auftrag

Der Spazierservice bei intotheforest beinhaltet das Holen und Bringen des Hundes am

vereinbarten Ort (Arbeitsplatz oder zu Hause) zur vereinbarten Zeit. intotheforest ist

verpflichtet, die übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen.

 

3 Haftung/Versicherung

Eine Haftpflichtversicherung des Hundes ist Sache des Tierhalters. Kosten für Schäden, die

der Hund verursacht, gehen zu vollen Lasten des Tierhalters. Bei Unfall oder Krankheit des

Tieres haftet intotheforest nur bei grober Fahrlässigkeit oder nachweislicher Missachtung der

Aufsichtspflicht. Für unverschuldetes Davonmachen des Hundes sowie die dadurch

entstandenen Schäden und gesundheitlichen Folgen trägt intotheforest keine Haftung.

Gleiches gilt für Verletzungen beim Spielen, Austoben oder auf den Spaziergängen.

intotheforest verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung. Der Tierhalter verpflichtet sich,

intotheforest vollumfänglich über den Gesundheitszustand des Hundes zu informieren. Hundesind gechipt und entwurmt abzugeben. Der Tierhalter versichert, dass der Hund keine

ansteckenden Krankheiten hat sowie alle notwendigen Schutzimpfungen erfolgt sind. Auf den

Spaziergängen arbeitet intotheforest mit „Leckerlis“. Futterunverträglichkeiten des Hundes sind

intotheforest mitzuteilen.

 

4 Pflichten

intotheforest verpflichtet sich, während den Spaziergängen den Bestimmungen des

Tierschutzgesetzes Folge zu leisten. Besteht die Notwendigkeit eines Tierarztbesuches,

verpflichtet sich der Tierhalter, für alle entstehenden Kosten der Behandlung aufzukommen.

Bei Möglichkeit wird der Tierarzt des Tierhalters konsultiert. intotheforest benachrichtigt den

Tierhalter über allfällige Auffälligkeiten des Hundes, insbesondere Verletzungen und

gesundheitliche Beeinträchtigungen. intotheforest verpflichtet sich, einen allfälligen

Haustürschlüssel des Tierhalters ohne Rücksprache nicht an Dritte weiterzugeben, ebenso

keine weiteren Personen in dessen Räume mitzunehmen.

 

5 Datenschutz

Alle Angaben zum Tierhalter werden ohne dessen ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte

weitergegeben.

​

6 Allgemeine Bestimmungen

Für allfällige Streitigkeiten gilt das schweizerische Recht. Gerichtsstand ist der Standort von

intotheforest.

 

Stand: Dezember 2024 (mit Ergänzung November 2025)

bottom of page