Allgemeine Geschäftsbedingungen von intotheforest
Bitte lesen Sie die Geschäftsbedingungen aufmerksam durch um allfällige Missverständnisse zu vermeiden.
1 Vertrag/Zahlung
Der Vertrag kommt mit Vereinbarung eines Spazierganges oder mit Abschluss eines
Hundespazierservice-Abonnements bei intotheforest zustande. Bei Abschluss eines solchen
anerkennt der Kunde, die AGBs gelesen und verstanden zu haben und diese mit einer
Unterschrift zu akzeptieren. Die Einzelbuchungen oder das Abonnement sind bei Abholung des Hundes bar zu bezahlen oder nach Absprache innert 10 Tagen zur Zahlung fällig. Die Preise pro Spaziergang bzw. des Abonnements sind der Webpage von intotheforest zu entnehmen.
Bei einem Ausfall infolge Krankheit, Unfall, Urlaub etc. kann intotheforest für daraus
entstehende Kosten nicht haftbar gemacht werden. Eine Abmeldung des Hundes hat
mindestens 48 Stunden im Voraus zu erfolgen, ansonsten wird der normale Preis verrechnet
bzw. vom Abonnement abgezogen. Zusätzlich zu den Ferien/Absenzen von intotheforest
dürfen fünf weitere Wochen, resp. fünf Mal der/die gebuchte/n Tag/e unter Einhalten der 48
Stunden kostenlos storniert werden. Die Kosten bei weiteren Abwesenheiten des Hundes
werden von intotheforest zum normalen Preis verrechnet. Es erfolgt keine Rückzahlung des
Abonnement-Betrages, ausgenommen bei Todesfall des Hundes.
Kündigung des Auftrags:
Eine Kündigung des bestehenden Auftragsverhältnisses muss mindestens einen Monat im
Voraus schriftlich erfolgen. Erfolgt die Kündigung nicht fristgerecht, werden die Kosten für vier Wochen (ein Monat) nach dem letzten gebuchten Spaziergang in Rechnung gestellt.
Wird der Hund aus dem Spazierservice abgemeldet oder nimmt er nicht mehr teil, ist der
gebuchte Platz für die Dauer von einem Monat nach der Abmeldung weiterhin zu bezahlen, unabhängig davon, ob der Hund die gebuchten Spaziergänge in diesem Zeitraum tatsächlich wahrnimmt. Bei einer Reduktion der Anzahl gebuchter Spaziergänge pro Woche (z. B. von mehreren auf weniger Tage) gilt dieselbe Regelung: Der bisherige gebuchte Platz ist für vier Wochen nach der Änderung weiterhin zu bezahlen.
2 Auftrag
Der Spazierservice bei intotheforest beinhaltet das Holen und Bringen des Hundes am
vereinbarten Ort (Arbeitsplatz oder zu Hause) zur vereinbarten Zeit. intotheforest ist
verpflichtet, die übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen.
3 Haftung/Versicherung
Eine Haftpflichtversicherung des Hundes ist Sache des Tierhalters. Kosten für Schäden, die
der Hund verursacht, gehen zu vollen Lasten des Tierhalters. Bei Unfall oder Krankheit des
Tieres haftet intotheforest nur bei grober Fahrlässigkeit oder nachweislicher Missachtung der
Aufsichtspflicht. Für unverschuldetes Davonmachen des Hundes sowie die dadurch
entstandenen Schäden und gesundheitlichen Folgen trägt intotheforest keine Haftung.
Gleiches gilt für Verletzungen beim Spielen, Austoben oder auf den Spaziergängen.
intotheforest verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung. Der Tierhalter verpflichtet sich,
intotheforest vollumfänglich über den Gesundheitszustand des Hundes zu informieren. Hundesind gechipt und entwurmt abzugeben. Der Tierhalter versichert, dass der Hund keine
ansteckenden Krankheiten hat sowie alle notwendigen Schutzimpfungen erfolgt sind. Auf den
Spaziergängen arbeitet intotheforest mit „Leckerlis“. Futterunverträglichkeiten des Hundes sind
intotheforest mitzuteilen.
4 Pflichten
intotheforest verpflichtet sich, während den Spaziergängen den Bestimmungen des
Tierschutzgesetzes Folge zu leisten. Besteht die Notwendigkeit eines Tierarztbesuches,
verpflichtet sich der Tierhalter, für alle entstehenden Kosten der Behandlung aufzukommen.
Bei Möglichkeit wird der Tierarzt des Tierhalters konsultiert. intotheforest benachrichtigt den
Tierhalter über allfällige Auffälligkeiten des Hundes, insbesondere Verletzungen und
gesundheitliche Beeinträchtigungen. intotheforest verpflichtet sich, einen allfälligen
Haustürschlüssel des Tierhalters ohne Rücksprache nicht an Dritte weiterzugeben, ebenso
keine weiteren Personen in dessen Räume mitzunehmen.
5 Datenschutz
Alle Angaben zum Tierhalter werden ohne dessen ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte
weitergegeben.
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6 Allgemeine Bestimmungen
Für allfällige Streitigkeiten gilt das schweizerische Recht. Gerichtsstand ist der Standort von
intotheforest.
Stand: Dezember 2024 (mit Ergänzung November 2025)